Import von Waren nach Deutschland – Was Sie wissen müssen

Wer Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland importiert, muss einige Vorschriften und Gebühren beachten. Nachfolgend findest du alle wichtigen Informationen zu Importabgaben, Zollverfahren und Ansprechpartnern – inklusive Beispielen und Dienstleister-Adressen.


1. Importgebühren und Abgaben

Bei der Einfuhr von Waren aus einem sogenannten Drittland (also außerhalb der EU) fallen grundsätzlich zwei Hauptabgaben an:

  • Zoll: Der Zollsatz hängt von der Art der Ware, dem Ursprungsland und der Zolltarifnummer (HS-Code) ab.
  • Einfuhrumsatzsteuer (EUSt): In Deutschland beträgt sie in der Regel 19 %, bei bestimmten begünstigten Waren 7 %.

Die frühere Freigrenze von 22 Euro für Kleinsendungen wurde bereits im Juli 2021 abgeschafft. Das bedeutet: Schon ab dem ersten Cent Warenwert wird die Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Zollgebühren fallen hingegen meist erst an, wenn der Warenwert (inklusive Versandkosten) über 150 Euro liegt.

Beispielrechnung:
Ein Händler importiert Ware im Gesamtwert von 10.000 Euro.
Zollsatz: 5 % → Zollbetrag: 500 Euro.
Berechnungsgrundlage für EUSt: 10.000 + 500 = 10.500 Euro.
EUSt (19 %) = 1.995 Euro.
Gesamtkosten: 12.495 Euro.


2. Anmeldung beim Zoll

Jede Wareneinfuhr aus einem Nicht-EU-Land muss beim deutschen Zoll angemeldet werden. Dafür gibt es verschiedene digitale Verfahren:

Internet-Zollanmeldung Einfuhr (IZA):
Das Online-Verfahren zur elektronischen Anmeldung größerer oder kommerzieller Sendungen.
https://www.einfuhr.internetzollanmeldung.de/iza/action/invoke.do?id=IZA_CL

Zoll-Portal:
Zentrale Plattform für Zollanträge, Nachweise und elektronische Verfahren.
https://www.zoll-portal.de/

Für Privatpersonen oder kleine Sendungen bis 150 Euro kann die Anmeldung auch über das sogenannte IPK-Verfahren (Internet-Post-/Kuriersendungen) erfolgen.
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html

3. Typische Zoll- und Steuersätze (Beispiele 2025)

Die genauen Zollabgaben hängen stark von der Warentarifnummer (HS-Code) und dem Ursprungsland ab. Nachfolgend eine Übersicht typischer Werte, wie sie aktuell in der EU gelten:

Warengruppe / BeispielTypischer EU-ZollsatzEinfuhrumsatzsteuer (DE)Hinweise
Laptops / Notebooks (8471.30)0 %19 %IT-Geräte meist zollfrei, EUSt fällig
Smartphones / Netzwerkgeräte (8517)0 %19 %CE-Kennzeichnung beachten
Monitore / Fernseher (8528)0 – 14 %19 %TV-Tuner integriert → höherer Satz
GPS-Geräte (8526/8527)0 %19 %GPS meist zollfrei laut Zoll.de
Spielwaren (9503)0 – 4,7 %19 %Sicherheitsnormen (CE, EN-71) wichtig
Fahrräder (8712)ca. 14 %19 %Anti-Dumping möglich
Schuhe (6403/6404)3 – 17 %19 %Materialabhängig (Leder, Textil etc.)
Handtaschen (4202)3 – 9,7 %19 %Material & Größe entscheidend
Kosmetik / Pflegeprodukte (3304)0 – 6,5 %19 %Zusammensetzung & Notifizierung beachten
Möbel (9403)0 – 6 %19 %Unterposition beachten
Bücher (4901)0 %7 %Ermäßigter Satz für gedruckte Bücher
Bekleidung (61/62)8 – 12 %19 %Abhängig von Stoff & Verarbeitung

Die exakten Werte können jederzeit über das offizielle EU-Tool Access2Markets (TARIC-Datenbank) recherchiert werden:
https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/de/home

4. Wichtige Hinweise für Importeure

  • Zolltarifnummer: Die korrekte Warentarifnummer (HS-Code) ist entscheidend, da sie den Zollsatz bestimmt.
  • Ursprungsland: Handelsabkommen können Zollerleichterungen oder Präferenzsätze bieten.
  • Dokumentation: Handelsrechnung, Versand- und Verpackungskosten sowie Ursprungsnachweise müssen vollständig vorliegen.
  • Verbrauchsteuern: Für bestimmte Produkte (z. B. Alkohol, Tabak, Energieerzeugnisse) können zusätzliche Abgaben gelten.
  • Liquidität: Die Einfuhrabgaben sind in der Regel im Voraus zu bezahlen, bevor die Ware freigegeben wird.

5. Dienstleister und Zollagenturen

Wer regelmäßig importiert oder größere Lieferungen abwickelt, kann eine professionelle Zollagentur beauftragen.
Diese Dienstleister übernehmen die Anmeldung, Dokumentation und Kommunikation mit dem Zoll.

EB-Zollagentur
Am Schilfpark 21, 21035 Hamburg
Telefon: 040 – 285 382280
Website: https://www.eb-zollagentur.de

Die Zollagentur
Online-Dienstleister für Import- und Exportverzollung
Website: https://www.diezollagentur.de

6. Nützliche Links und Quellen

EU Access2Markets (TARIC): https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/de/home

Verbraucherzentrale – Einfuhrabgaben erklärt:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/zoll-und-ecommerce-einfuhrabgaben-fuer-kaeufe-aus-nichteulaendern-62109

Stand: Oktober 2025 – alle Angaben ohne Gewähr.
Zollsätze und Abgaberegeln können sich durch neue Handelsabkommen oder EU-Verordnungen jederzeit ändern.


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