Sie legt alle Privaten und Betrieblichen Aus- bzw. Einnahmen gegenüber dem Finanzamt, der Steuerbehörde offen dar. Diese Erklärung, ist sozusagen eine Willenserklärung, die dazu dient die genaue Steuer zu ermitteln. Anderenfalls, wenn die Steuererklärung nicht abgegeben wird, von Selbstständigen, schätzt man die Steuern zugunsten des Steueramtes. Entweder bekommt man durch die Steuererklärung, am ende des Jahres einen zuviel entrichteten Betrag zurück Erstattet oder man muss etwas zurückzahlen. Je nach dem, dazu ist die Steuererklärung da, um dieses zu ermitteln. Man unterscheidet zwischen vier verschiedenen Arten von Steuererklärungen, Einmal gibt es die Einkommenssteuererklärung, welche so genannte natürliche Personen betrifft, bei denen derjenige der die Erklärung abgibt meistens etwas zurück erstattet bekommt, oder sich die Aufrechnung zumindest auf Plus minus Null ergibt. Bei der Steuererklärung von natürlichen Personen redet man auch von einem Lohnsteuer-Jahresausgleich. Und dann gibt es die Umsatzsteuererklärung die bei Gewerbebetreibern und Selbstständigen in Kraft tritt, bei denen es meistens darauf hinausläuft, das eine Steuernachzahlung erforderlich ist. Natürlich ist dies abhängig von der Wirtschaftlichen Lage, also ob der, der die Erklärung abgibt über den festgelegten Freibetrag kommt oder nicht. Und es gibt noch die Gewerbesteuererklärung bei Gewerbebetrieben und die Körperschaftssteuererklärung. In der regel muss für die Steuererklärung ein vom amt vorgefertigter Vordruck benutzt werden, in den alles sorgfältig einzutragen ist. Eine andere zweite Möglichkeit, die es in Deutschland seit 1999 gibt, ist es die Steuerliche Erklärung elektronisch zu übermitteltn. Es gibt auch so genannte Steuerhilfe Vereine, die einem bei der Durchführung der Steuererklärung behilflich sind und einem sogar die noch zu bekommende Differenz, sofort aushändigen.