Der Gewerbeschein ist ein Muss, für jede Selbstständig ausgeführte Tätigkeit in Deutschland. Ohne diese Gewerbeanmeldung, die durch die Gemeinde, und dem Kreisverwaltungsreferat erfolgt, läuft gar nichts! Durch die Ausstellung des Gewerbescheins erfolgt gleichzeitig die Meldung bei verschiedenen Behörden und Einrichtungen. Wie etwa bei der Berufsgenossenschaft, der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Agentur für Arbeit. Die Kosten für eine Gewerbliche Anmeldung beträgt sich im Bereich zwischen 10-, Euro und 400-, Euro,. Dies ist abhängig, je nach Wahl der einzelnen Branche. Trotzt der so genannten gewerblichen Freiheit in Deutschland ist es Pflicht, jede Art von selbstständiger Arbeit anzugeben, also diese anhand von einer Steuernummer dem Finanzamt zu melden. Das ganze basiert auf dem Paragraph 14 laut GewO, dabei ist es egal ob diese Arbeit Haupt- oder Nebenberuflich ausgeübt wird. Die einzige Ausnahme dieser Regel gibt es bei Freiberuflern und bei der Uhrproduktion und auch bei der Verfügung über eigenes Vermögen, wie z.B. bei einer Vermietung einer Eigentumswohnung. Für manche Gewerbliche Anmeldungen gibt es eine besondere Voraussetzung, diese Zuzulassen. Wie z.B. beim Reisegewerbe, beim Handel mit Waffen, Munition, Giften und Sprengstoffen, beim Handel mit so genannten Wirbeltieren und Sittichen. Aber auch bei der Gründung einer Spielhalle, welche der Gewerbeordnung laut Paragraph 33c unterliegt. Ansonsten betrifft diese besondere Gewerbezulassung noch- die Gründung eines Taxiunternehmens und von Fahrschulen, bei Maklern und bei einer Ausführung eines Bewachungsbetriebes, sprich Personenschutz. Ansonsten sind die Barrieren für die Gründung eines eigenen Unternehmens nicht wirklich hoch gesetzt, d.h. jeder der ein Vorhaben in die Richtung Selbstständigkeit hat, kann sich einen Gewerbeschein ausstellen lassen.