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08.04.2008: Umfrage zur Abmahnpraxis in Deutschland

Das Auktionshaus auxion.de versucht mit einer Umfrage die Abmahnpraxis in Deutschland zu ändern. Von Tag zu Tag wird es dringlicher, die Abmahnpraxis in Deutschland besser zu regeln. Der finanzielle Reiz zum Abmahnen muss abgebaut werden. In einer Umfrage werden 4 Forderungen vorgeschlagen, die im April an Bundesjustizministerin Frau Brigitte Zypries geschickt werden, damit dort gesehen wird, dass Handlungsbedarf dringend notwendig ist. Die Umfrage wurde in Zusammenarbeit mit abmahnwelle.de erstellt. Auxion hofft auf eine rege Teilnahme, da das Mahnwesen in Deutschland für alle Verkäufer wichtig ist. 1. Als Abmahngebühr darf nur noch maximal ein Betrag von 85 Euro berechnet werden, egal ob die/der Abzumahnende gewerblich oder privat handelt. 2. Der Abmahnung müssen Nachweise zur Prüfung der Mitbewerbereigenschaft wie Einkaufsrechnungen, Umsatzsteueranmeldungen, Gewerbeanmeldungen, Rechnungen über Werbemaßnahmen jew. mindestens für die letzten 12 Monate beigelegt werden, bei Anwaltsabmahnungen zusätzlich eine Vollmacht. 3 . Bei „neuen“ Mitbewerbern oder Vereinen muss die Möglichkeit der Nachprüfung der Klagebefugnis nach spätestens 6 – 12 Monaten und auch eine persönliche Schadensersatzpflicht aller handelnden Personen einschließlich der eingeschalteten Anwälte bei vorgeschobener Klagebefugnis vorgesehen werden. 4. Ein entsprechender Straftatbestand muss im StGB aufgenommen werden, da sich die Staatsanwaltschaften sehr schwer tun bei Ermittlungsverfahren. Hier können Sie Ihre Stimme abgeben. http://www.auxion.de/abmahnumfrage.html


Quelle: www.auxion.de


 

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