Folgender theoretischer Fall: Eine Uhren-Firma in den USA erwirbt von einem großen deutschen Autohersteller (nennen wir mal den Autohersteller BWN) die Lizenz, BWN-Uhren herzustellen, d.h. Uhren unter der Marke BWN zu verkaufen. Die Lizenzauflage lautet jedoch: To sell only in U.S. (oder so ähnlich). Nun möchte aber Herr A. in Deutschland diese BWN-Uhren trotzdem importieren und hier verkaufen. Ich arbeite selber in einer internationalen Software-Vertriebsfirma. Nach meinem Kenntnisstand ist es (zumindest in der EU) unerheblich, ob auf der CD-ROM drauf steht To sell only in U.S (oder wo auch immer) oder nicht. Wenn jemand diese CD-ROM erworben hat und sie somit in sein Eigentum übergegangen ist, darf er damit theoretisch machen was er will (selbstverständlich so lange er nicht gegen das geltende Recht verstößt) - somit darf er sie auch weiterverkaufen. (Randbemerkung: Genau aus diesem Grund dürfen z.B. OEM-CD-ROMs mit einem Betriebssystem in Deutschland einzeln verkauf werden, obwohl sie eigentlich nur im Bundle mit einem PC verkauft werden dürfen). Dies ist mein Kenntnisstand - falls ich damit falsch liegen sollte, lasse ich mich gerne eines besseren belehren! Aber zurück zu den BWN-Uhren. Wie sieht es damit aus? Darf Herr A. diese Uhren aus den USA nach Deutschland importieren und hier verkaufen? Könnte er Ärger mit BWN bekommen? (aber wieso sollte er? Er verstößt doch damit gegen kein EU Gesetz...... oder?) (Anmerkung: Dies ist nur ein ausgedachter Fall, um den Sachverhalt zu verdeutlichen. Ich habe keine Ahnung ob es in den USA oder sonst wo BWN-Uhren gibt oder nicht!)
Quelle: http://www.123recht.net/Import-und-Verkauf-von-Liz