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23.02.2011: Existenzgründer aufgepasst!

Personen, die eine berufliche Selbstständigkeit anstreben und auch tatsächlich umsetzen bzw. realisieren, werden als Existenzgründer bezeichnet. Der ursprüngliche Begriff für eine Existenzgründung war die Unternehmensgründung. Im wirtschaftlichen Sinne wird diese Bezeichnung heute für die Gründung mittlerer bis großer Unternehmen verwendet. Somit sind Existenzgründer in der Regel kleine Unternehmen, die nur über wenige oder gar keine Mitarbeiter verfügen. Eine Existenzgründung sollte gut durchdacht sein, da sie zu großen Veränderung im Lebensalltag eines Gründers führt. Um unüberlegten Gründungsideen entgegen zu stehen, bieten viele staatliche Einrichtungen Beratungshilfen und Schulungen an. Auch ein Unternehmensberater steht mit seinem Fachwissen beratend und unterstützend zur Seite. Ein Existenzgründer sollte sich in der Branche der Gründung sehr gut auskennen und über das nötige Fachwissen verfügen. Sicherlich ist dies nicht immer notwendig, aber dennoch sollten zumindest Grundkenntnisse vorhanden sein. Selbstverständlich kann eine Verkäuferin ein Friseurgeschäft eröffnen ohne über die fachlichen Kompetenzen zu Verfügung. Aber auch ihr Unternehmen braucht das notwendige Wissen, um am Markt bestehen zu können. Für die Verkäuferin ist es daher notwendig entsprechendes Fachpersonal, wie zum Beispiel eine Friseurmeisterin einzustellen. Neben der Fachkompetenz werden auch die Selbstkompetenz und die Methodenkompetenz vom Existenzgründer am Markt abverlangt. Ein Gründer sollte die Produkte oder Dienstleistungen kennen und auch ausführlich definieren können. Leistungen sollte hervorgehoben und Kundengespräche erfolgversprechend geführt werden. Der Markt muss umfangreich beobachtet und auch analysiert werden. Risiken und Chancen eines Unternehmens müssen vor der Gründung gegenübergestellt werden. Hinzu kommen die Planungen der privaten und der geschäftlichen Vorsorge, wie beispielsweise der Abschluss entsprechenden Versicherungen. Aber auch die Kommunikation mit anderen Unternehmen, Behörden und Ämter ist für einen Existenzgründer unumgänglich. Für alle genannten Planungen, Beobachtungen und Auswertungen ist es für den Existenzgründer hilfreich einen Business- oder auch Geschäftsplan zu erstellen. Bei der Abarbeitung einzelner Punkte, die der Geschäftsplan enthalten sollte, werden fehlerhafte Überlegungen oder Planungen aufgeführt. Diese können somit noch vor der Existenzgründung behoben werden.



 

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