Als Betreiber eines Online Shops hat man bestimmte Möglichkeiten seinen Shop zu bewerben, attraktiver für potenzielle Kunden zu machen und sich einen wichtigen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen.
Eine beliebte Möglichkeit ist dabei die Garantie von Tiefstpreisen für bestimmte Produkte. Dass dies rechtlich einwandfrei ist, machte jetzt das Oberlandesgericht in Hamm klar. Einer Klage eines Online Shop Betreibers gegenüber einem Konkurrenten, der dessen Tiefpreisgarantie mit anschließender Einschränkung, als rechtswidrig ansah, wurde nicht Folge geleistet. Zunächst war der Ankläger, der den betreffenden Shop abgemahnt hatte, erfolgreich. Im Berufungsverfahren entschied das OLG Hamm allerdings zu Gunsten des Angeklagten.
Online Shop Betreiber dürfen folglich also auch weiterhin mit eingeschränkten Tiefpreisgarantien werben, sollten allerdings darauf achten, dass die Einschränkungen klar und deutlich dargelegt und erläutert werden. Nur so können Abmahnungen vermieden werden.
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Wo kommen wir denn da hin. Ich will meinen Shop so gestallten das die Kunden auch bestellen. Angebote sind immer verlockend. Bei diesen Fall hier würde ich sagen hat der Kläger wohl nicht den richtigen Großhändler gehabt und zu teuer eingekauft.