Gesetzliche Krankenversicherung

Jeder Bundesbürger benötigt eine gesetzliche Krankenversicherung. Wie der Name schon sagt, ist diese gesetzlich vorgeschrieben, so dass jeder Bundesbürger im Falle einer Erkrankung adäquat medizinisch versorgt werden kann. Schließlich sind die ärztlichen Behandlungen meistens sehr teuer, so dass man diese kaum aus eigener Tasche bezahlen könnte. Schließlich gibt es auch viele chronisch Kranke, deren Versorgung auch gewährleistet sein muss. Die Beiträge werden zur Hälfte vom Arbeitgeber und teilweise von Versicherungsnehmer getragen. Momentan gibt es in Deutschland etwa 240 gesetzliche Krankenkassen, die den Bundesbürgern zur Auswahl stehen. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung hängen von der Höhe des Bruttoeinkommens ab. Da die Krankenkassen die Kosten nicht mehr decken konnten, wurden die Kassenleistungen in den letzten Jahren immer weiter eingeschränkt. Die Bundesbürger müssen eigene Zuzahlungen leisten, z.B. für Medikamente oder medizinische Hilfmittel. Auch eine Praxisgebühr, die einmal im Quartal zu entrichten ist, wurde eingeführt, um die Kassen zu entlasten. Rezeptfreie Medikamente müssen inzwischen komplett selbst bezahlt werden. Die Zuzahlungsgrenze beträgt zur Zeit 2 % des jährlichen Bruttoeinkommen. Bei chronisch Kranken kann diese Zuzahlungsgrenze auf Antrag auf 1 % abgesenkt werden. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und liegen derzeit zwischen 12 und 16 %. Da die Krankenkassen immernoch finanzielle Probleme haben, da viele Untersuchungsmethoden auch sehr kostenintensiv sind, werden die Beiträge in den nächsten Jahren wohl weiter ansteigen.

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