Damit der Bund und die Länder ihre Aufgaben erfüllen können, brauchen sie finanzielle Mittel die durch Steuern, Abgaben, Beiträge und Zölle erhoben werden. Im Wesentlichen werden Steuern durch die wirtschaftliche Leistung eines Bürgers oder Unternehmen erhoben. Grundsätzlich wird hierfür der Oberbegriff Steuerpflichtiger Bürger oder Steuerpflichtiges Unternehmen verwendet. Um die jeweiligen Steuern zu erheben und zu verwalten ist eine eigene Organisation von notwendig. Bereits vor Jahrzehnten wurde für diesen Zweck die Finanzverwaltung gegründet. Die Finanzverwaltung gliedert sich in die Bereiche Bund und Länder auf. Die Hauptzollämter sind beispielsweise eine Unterorganisation der Bundesfinanzverwaltung. Die jeweiligen Finanzämter hingegen, welche die einzelnen Bürger und Unternehmen veranlagen, sind eine Unterorganisation der Landesfinanzverwaltung. Die Zuständigkeit des jeweiligen Finanzamtes richtet sich nach dem Wohnort des Steuerpflichtigen oder nach dem Sitz des Unternehmens. Die grundsätzliche Aufgabe des Finanzamtes ist, die jeweiligen Steuern von den Steuerpflichtigen, nach den aktuell gültigen Gesetzen, zu erheben. Zunächst prüft das Finanzamt, ob der einzelne Bürger überhaupt steuerpflichtig ist. Dafür werden jedes Jahr an die Bürger Einkommensteuererklärungen versandt. Diese sind wahrheitsgemäß und mit bestem Wissen von den einzelnen Bürgern auszufüllen und gegebenenfalls mit entsprechenden Nachweisen an das Finanzamt zurückzusenden. Neben der Einkommensteuererklärung müssen eventuell noch weitere Vordrucke für andere Steuerarten ausgefüllt werden. Diese können beispielsweise für die Veranlagung zur Gewerbesteuer, Grundstücksteuer oder Vermögensteuer sein. Sobald das Finanzamt alle notwendigen Vordrucke vorliegen hat, wird geprüft ob eine Steuerpflicht vorliegt und ob entsprechende Steuern zu erheben sind. Nach der Prüfung erhält der jeweilige Bürger einen abschließenden Bescheid über seine steuerliche Veranlagung. Eventuelle Überzahlungen werden unmittelbar erstattet und Forderungen werden geltend gemacht. Bei Unternehmen ist die Veranlagung und die Erhebung der Steuern zwar ähnlich, doch gibt es auch grundsätzliche Unterschiede. Sobald ein Unternehmen neu gegründet wird, muss es vom zuständigen Finanzamt veranlagt werden. Unterschieden werden Unternehmen beispielsweise mit der sogenannten Kleinunternehmerregelung, der Ist- und Sollversteuerung. Je nachdem welche Veranlagungsart gewählt wurde, ist die Buchführung vom Unternehmen entsprechend durchzuführen. Bei einem Sollunternehmen müssen beispielsweise Umsatzsteuervoranmeldung je Monat oder Quartal getätigt werden. Bei einem Kleinunternehmer fällt diese Regelung weg. Dennoch werden auch nach Jahresabschluss entsprechende Steuerbescheide erteilt.
Das passiert wenn die vom Finanzamt machen was Sie wollen:
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Super Video zu diesen Artikel. Wir selber kennen ebenfalls das Finanzamt und wissen wie die ticken. Ganz sauber sind die wirklich nicht. Die sind zum Teil schlimmer als die Stasi. Den Ihre Machenschaften grenzen schon an Völkermord. Eine Merkel sollte auch mal so Leben wie wir es müssen, aber die bekommt monatlich Ihren feten Scheck über 20.000Euro von unsern Steuern und gut ist. BlaBla vor der Kamera und schon ist gut denkt die. Einfach nur peinlich für Deutschland.
[...] über kurz oder lang normalerweise für jeden unvermeidlich. Spätestens bei der jährlichen Steuererklärung, muss man sich mit der Thematik auseinander setzen. Glücklicherweise ist man bei den vielen [...]
[...] einzahlen. Bei Ehepartnern können beide diese Art der privaten Altersvorsorge nutzen. Bei der Steuererklärung werden die Beiträge dann als Sonderausgaben angegeben. Das Finanzamt prüft dann, ob dies für den [...]